Verkehrsschau in Geislingen: Mehr Sicherheit im Straßenverkehr der Fünftälerstadt

Mithilfe einer Verkehrsschau hat die Stadt Geislingen Schwachstellen in der eigenen Verkehrsinfrastruktur ausgemacht. Nun gibt es Änderungen (Archivbild).
Rainer Lauschke- Geislingen setzt nach einer Verkehrsschau im Juli Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit um.
- Am Sternplatz verhindert künftig eine durchgezogene Linie den Spurwechsel zur Linksabbieger-Spur.
- Auf der K1400 gilt montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr Tempo 30 wegen Schulkindern und Haltestellen.
- Entlang der K1449 warnen neue Schilder vor gemeinsamem Rad- und Fußverkehr auf der Fahrbahn.
- In der Siedlungsstraße und der Eybstraße werden Einbahnstraßen eingerichtet – Begegnungsverkehr entfällt.
Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.
Im Juli fand eine gemeinsame Verkehrsschau der Stadtverwaltung mit Vertreterinnen und Vertretern des Gemeinderats, der Straßenmeisterei, des Straßenbauamts und der Polizei statt. Im Mittelpunkt standen dabei insbesondere die Verkehrssicherheit, sichere Schulwege und übersichtliche Verkehrsführungen in der Fünftälerstadt, teilt die Stadtverwaltung Geislingen mit. Für mehrere Straßen und Kreuzungsbereiche seien Verbesserungen beschlossen worden.
„Mit den vereinbarten Maßnahmen erhöhen wir die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen sowie Verkehrsteilnehmer und entschärfen unübersichtliche Situationen“, sagt Oberbürgermeister Ignazio Ceffalia. „Besonders wichtig ist uns, die Wege von Kindern und Jugendlichen sicherer zu gestalten.“
Verkehrsführung wird übersichtlicher
An der Einmündung der Lessingstraße in die Überkinger Straße ist aus der Einbahnstraße grundsätzlich nur das Rechtsabbiegen erlaubt. Im weiteren Verlauf teilt sich die Fahrbahn vor der Kreuzung am Sternplatz in eine Rechts-/Geradeausspur sowie eine Linksabbiegespur. Der bisher mögliche Wechsel über die gestrichelte Linie auf die Linksabbiegespur führte laut der Mitteilung aufgrund der unübersichtlichen Situation und der unterschiedlichen Ampelschaltungen teilweise zu erheblichen Rückstaus. Künftig soll eine durchgezogene Linie den Fahrstreifenwechsel verhindern. Ein zusätzliches Schild weist Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer darauf hin, in Richtung B10/Kuchen geradeaus weiterzufahren.
Auf der K1400 gilt bislang eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern. Wegen der Bushaltestellen auf beiden Straßenseiten queren dort regelmäßig Personen die Fahrbahn. In Verbindung mit der langgezogenen Kurve könne dies zu gefährlichen Situationen führen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und mit Blick auf die Schulkinder werde die zulässige Höchstgeschwindigkeit montags bis freitags jeweils von 7 bis 17 Uhr auf 30 km/h reduziert.
Entlang der K1449 zwischen Eybach und Treffelhausen gibt es weder einen durchgängigen Gehweg noch einen Radweg. Daher teilen sich auf einem Teilstück alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer die Fahrbahn. Um Autofahrerinnen und Autofahrer frühzeitig zu sensibilisieren und Unfällen vorzubeugen, werde eine gebündelte Beschilderung angebracht, die auf den Rad- und Fußverkehr hinweist.
Einbahnstraßenregelungen beschlossen
Die schmale Siedlungsstraße befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Durch das angrenzende Gesundheitszentrum Helfenstein ist dort ein erhöhtes Verkehrsaufkommen festzustellen. Begegnungsverkehr sei nur eingeschränkt möglich und insbesondere im Einmündungsbereich zur Heidenheimer Straße problematisch, so die Stadtverwaltung. Die Beteiligten stimmten deshalb der Einrichtung einer Einbahnstraße zu. Auch die Eybstraße liegt in einer Tempo-30-Zone und verbindet die Werkstraße mit der Heidenheimer Straße. Begegnungsverkehr ist hier ebenfalls nur eingeschränkt möglich, weshalb auch hier eine Einbahnstraße eingerichtet werden soll. Die Eybstraße darf dann nur noch von der Werkstraße aus in Richtung Heidenheimer Straße befahren werden.
Neben diesen Maßnahmen wurden weitere kleinere Anpassungen der Verkehrsregelung beschlossen. Die Stadtverwaltung wird alle vereinbarten Maßnahmen in Abstimmung mit den zuständigen Stellen zeitnah umsetzen, heißt es abschließend.

