Verkehr A8
: Unfall auf Drackensteiner Hang - rund 11.000 Euro Sachschaden

Gegen Mittag fährt auf dem Drackensteiner Hang ein VW-Kombi auf einen Seat auf - das ist der Grund.
Von
GZ
Mühlhausen
Jetzt in der App anhören
Unfall: ARCHIV - 30.06.2018, Sachsen, Dresden: ILLUSTRATION: Das Blaulicht auf einem Fahrzeug der Polizei leuchtet in der Dunkelheit, während auf dem Display der Hinweis «Unfall» zu lesen ist. (zu dpa: «A8 bleibt nach Lkw-Auffahrunfall weiter gesperrt») Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Wegen eines Auffahrunfalls war am Sonntag die Verkehrspolizei Mühlhausen vor Ort (Symbolbild).

Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa
  • Auffahrunfall auf der A8 bei Mühlhausen im Täle am Sonntag, 18.1.26, gegen 12.45 Uhr.
  • VW-Kombi prallt auf Seat – beide Fahrzeuge nicht mehr fahrbereit, 11.000 Euro Schaden.
  • Unfallstelle um 13.45 Uhr geräumt, nur leichte Verkehrsbehinderungen gemeldet.
  • Polizei mahnt zur Vorsicht: Abstand halten und rücksichtsvoll fahren.
  • Keine Verletzten, beide Autos mussten abgeschleppt werden.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Zwei Fahrzeuge waren an einem Unfall am Sonntag (18.1.26) auf der A8 bei Mühlhausen im Täle beteiligt. Das hat das Polizeipräsidium Ulm am Montag mitgeteilt. Demnach stockte gegen 12.45 Uhr der Verkehr am Drackensteiner Hang in Richtung Stuttgart. Ein 34-jähriger Fahrer eines VW-Kombi nahm dies zu spät wahr und konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen. Er fuhr auf dem linken Fahrstreifen einem Seat hinten auf, welcher von einem 28-Jährigen gelenkt wurde. Laut Polizei wurde niemand verletzt. Die Autos waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Den Schaden an den drei beteiligten Fahrzeugen schätzt die Verkehrspolizei Mühlhausen auf etwa 11.000 Euro. Gegen 13.45 Uhr war die Unfallstelle geräumt, es kam zu leichten Verkehrsbehinderungen.

Hinweis der Polizei

„Viele Unfälle können vermieden werden, wenn sich Verkehrsteilnehmer im Sinne der
Grundregel der Straßenverkehrsordnung verhalten: Die Teilnahme am Straßenverkehr
erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“, schreibt die Polizei. Abstände sollten eingehalten werden und nur dann überholt werden, wenn eine Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden kann.