SWP+SWP+Urteil in Geislingen
: Kinderporno-Besitzer muss nicht ins Gefängnis

Wegen Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie musste sich ein 26-Jähriger vor dem Geislinger Amtsgericht verantworten. Und das nicht zum ersten Mal.
Von
Jens Kirschner
Geislingen
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Das Amtsgericht Geislingen hat einen 26-Jährigen wegen Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie zu eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Rainer Lauschke