
Urteil in Geislingen: Kinderporno-Besitzer muss nicht ins Gefängnis
Wegen Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie musste sich ein 26-Jähriger vor dem Geislinger Amtsgericht verantworten. Und das nicht zum ersten Mal.

Das Amtsgericht Geislingen hat einen 26-Jährigen wegen Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie zu eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Rainer Lauschke