Der Autofahrer, der am frühen Sonntagmorgen aus Richtung Amstetten kommend auf der B 10 nach Geislingen fuhr, hatte wohl keine Chance mehr, noch rechtzeitig zu bremsen: Mitten auf der Straße war gegen 5 Uhr ein 27-Jähriger zu Fuß unterwegs. Der 21-jährige Autofahrer, der alleine in einem Ford unterwegs war, erfasste den Fußgänger. Wie Andrea Wagner, Pressesprecherin der Polizei, auf Nachfrage der GZ berichtet, musste der Fußgänger reanimiert werden. Von einer lebensgefährlichen Verletzung sei auszugehen, sagt sie. Der Mann sei dunkel gekleidet und dürfte deshalb schlecht bis gar nicht zu erkennen gewesen sein.
Unfall in Geislingen: Auto erfasst Fußgänger frontal
Zum Unfallhergang machte die Polizei dann am Montagvormittag genauere Angaben: Etwa 100 Meter nach dem Ortsschild lief der 27-Jährige auf der unbeleuchteten Fahrbahn. Der Autofahrer versuchte noch auszuweichen, um den Unfall zu vermeiden. Doch vergeblich: Der Ford erfasste den Fußgänger frontal und lud ihn auf das Fahrzeug auf. Der Mann wurde vom Auto geworfen und kam mit schweren Verletzungen auf der Straße zum Liegen.
Rettungskräfte brachten den 27-Jährigen, der alleine unterwegs war, in ein Krankenhaus. Er hatte ersten Erkenntnissen zufolge Alkohol getrunken, was laut Polizeibericht zu riechen war; eine Blutprobe steht noch aus.
Autofahrer fuhr zu schnell
Der Autofahrer sei nüchtern gewesen, aber zu schnell gefahren: Die Polizei hat den nicht mehr fahrbereiten Ford beschlagnahmt. Der Sachschaden wird auf etwa 2000 Euro beziffert. Wie die Polizei der GZ berichtet, werden sowohl der 27-Jährige als auch der 21-Jährige angezeigt. Der Autofahrer bekommt die Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung und der Fußgänger, weil er verbotenerweise auf der Fahrbahn unterwegs war.
Die Polizei prüfe noch, ob der Autofahrer zu schnell fuhr und, ob die eventuell erhöhte Geschwindigkeit Grund für den Zusammenstoß war. Zur Klärung der Fragen habe die Polizei bei der Staatsanwaltschaft angeregt, einen externen Gutachter zu beauftragen. Dieser war am Montag an der Unfallstelle, um die notwendigen Informationen zu bekommen.
Für Fußgänger gibt es keine „Alkohol-Promille-Grenze“, so Wagner. Dennoch müssen sie mit rechtlichen Konsequenzen bis hin zum Führerscheinentzug rechnen, wenn sie betrunken einen Unfall verursachen.
Während der Unfallaufnahme musste die Straße bis zirka 7.45 Uhr gesperrt werden.
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