Unfall bei Gerstetten
: Wildwechsel: Seat kollidiert frontal mit Reh

Am Dienstagmorgen (7.1.2025) sprangen Rehe auf der K3016 über die Straße. Der Seat-Fahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen.
Von
GZ
Gerstetten
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Symbolbild - Polizei sichert Unfallstelle

Mit einem Wildwechsel ist vor allem in der Nacht und bei Dämmerung zu rechnen - besonders auf jenen Straßen, die mit entsprechenden Warnschildern gekennzeichnet sind (Symbolbild).

Stefan Puchner/dpa
  • Unfall auf der K3016 bei Gerstetten: Seat-Fahrer kollidiert frontal mit Reh, Schaden: 1500 Euro.
  • Polizei rät bei Dämmerung und Nacht zu Vorsicht bei Wildwechsel und gibt Tipps für Autofahrer.
  • Verletzte oder tote Wildtiere dürfen nicht angefasst werden; Polizei informiert Jagdpächter.
  • Wildunfallbescheinigung für Kaskoversicherung bei Polizei erhältlich.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Am Dienstagmorgen, kurz nach 7.15 Uhr war ein Mann mit seinem Seat auf der K3016 von Heuchstetten in Richtung Gerstetten unterwegs. Wie die Polizei mitteilte, sprangen zwei Rehe von links nach rechts über die Straße. Der Seat-Fahrer habe nicht mehr rechtzeitig bremsen können und sei frontal mit einem der Tiere kollidiert.

Das Tier verendete laut Polizei neben der Fahrbahn, das zweite Reh sei weiter gesprungen. Die Polizei Giengen verständigte den Jagdpächter. Der Schaden am Seat wird auf 1500 Euro geschätzt.

Polizei gibt Tipps

Die Polizei rät, besonders bei Dämmerung und in der Nacht mit Wildwechsel zu rechnen. Gerade auch auf Straßen, die durch Warnschilder gekennzeichnet sind. Autofahrer sollten hier langsam fahren, aufmerksam und bremsbereit sein - und den Sicherheitsabstand einhalten, falls der Vorausfahrende plötzlich bremsen muss. Sind Wildtiere neben oder auf der Straße, gilt laut Polizei für Autofahrer: abblenden, bremsen, hupen und anhalten, falls nötig.

Verletzte oder verendete Wildtiere dürften auf keinen Fall angefasst oder mitgenommen werden. Die verletzten Tiere könnten in Panik geraten oder mit Krankheiten infiziert sein. Am besten sei es, die Polizei zu verständigen. Die informiert dann den zuständigen Jagdpächter. Eine Wildunfallbescheinigung erhält der Autofahrer dann bei der Polizei. Damit kann er seinen Schaden am Auto bei der Kaskoversicherung geltend machen.