
Überbelegte Wohnungen in Geislingen: „Viele Missstände nur schwer oder gar nicht zu beheben“
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen sieht die rechtlichen Grundlagen, um gegen überbelegte Wohnungen vorzugehen, als ausreichend an. Der Geislinger Ordnungsamtsleiter widerspricht.

Im Schubarthaus ist unter andern das Geislinger Ordnungsamt untergebracht.
Rainer Lauschke