Trockenheit im Kreis Göppingen: Wasserstände im Landkreis sinken

Auch der Fils sind steigende Temperaturen und Trockenheit immer wieder anzumerken (Archivfoto). Aktuell sinken die Wasserstände von Flüssen und Bächen im Kreis Göppingen.
Giacinto Carlucci- Im Kreis Göppingen sinken die Pegelstände von Flüssen und Bächen deutlich.
- Ursache sind zu geringe Niederschläge in den vergangenen zwei Monaten.
- Landratsamt warnt: Andauernde Trockenheit lässt Pegel weiter fallen – teils bis trocken.
- Bitte kein Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen, um Ökologie zu schützen.
- Noch kein Verbot: Schöpfen im Gemeingebrauch erlaubt, Pumpen meist erlaubnispflichtig.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die Gewässer im Landkreis führen immer weniger Wasser, weil die Niederschläge vor allem in den vergangenen zwei Monaten zu gering waren, teilt das Landratsamt Göppingen mit. „Wenn die derzeit vorherrschende trockene Wetterlage weiter anhält und keine nennenswerten Niederschläge fallen, werden die Pegelstände an den Gewässern weiter absinken oder fallen sogar ganz trocken“, warnt die Behörde. „Lokale Gewitterereignisse oder kurze Regengüsse helfen kaum den Wasserstand zu stabilisieren.“
Fische sind gefährdet
Nicht nur Flüsse und Bäche litten unter der Trockenheit, auch Hausgärten und landwirtschaftliche Flächen seien betroffen. Die Entnahme von Wasser aus Bächen und Flüssen, etwa zur Bewässerung dieser Flächen, könne die schon jetzt angespannte Situation weiter verschärfen. Das Zusammentreffen von niedrigen Wasserständen,erhöhten Wassertemperaturen und steigenden Schadstoff-Konzentrationen beeinträchtige die gesamte Gewässerökologie – besonders Fische und andere Wasserbewohner seien gefährdet. Das Landratsamt appelliert deshalb an das Verantwortungsbewusstsein der Kreisbewohner: „Bitte entnehmen Sie in Zeiten der Niedrigwasserführung kein Wasser aus einem oberirdischen Gewässer!“, heißt es in der Pressemitteilung.
Noch gibt es kein Verbot
Die Behörde weits in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Wasser aus Fließgewässern nach dem Wassergesetz grundsätzlich im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs bei normalen Wasserständen mit Schöpfgeräten, etwa mit Eimern oder Gießkannen, erlaubnisfrei entnommen werden darf. Dies gilt jedoch nur, solange noch genügend Restwassermenge im Gewässer verbleibt. Die Verwendung von Pumpen sei hingegen in der Regel erlaubnispflichtig. Die Überschreitung dieses sogenannten Gemeingebrauchs stelle eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden kann.
Momentan sei es noch nicht notwendig, dass das Landratsamt die Wasserentnahme aus den Gewässern untersagt. Sollten durch die Trockenheit die Wasserstände in den Gewässern noch weiter sinken, werde die Einschränkung der Wasserentnahme im Rahmen des Gemeingebrauches aber nicht ausgeschlossen.
