
Tierwohl in Kuchen: Für Katzen gilt in Kuchen nun eine Kastrationspflicht
Der Gemeinderat hat für die Einführung einer Verordnung gestimmt. Freilaufende Halterkatzen müssen kastriert und registriert sein. Im Fokus stehen aber die Streuner.

Die Tierheime haben häufig viele Katzen - wie beispielsweise das Tierheim in Türkheim (Archivfoto).
Patricia Jeanette Moser