Tempo 20 in Geislingen: Schilder dürfen bleiben, wo sie sind

Die Tempo-20-Schilder hängen zwar tief, dürfen dort aber bleiben, sagt das Ordnungsamt.
Markus SontheimerDie Tempolimit-Schilder in der Karlstraße müssen nicht in einer Höhe von zwei Metern hängen, betont Geislingens Ordnungsamtschef Manuel Birle und widerspricht damit einem jüngst erschienen GZ-Artikel. Darin hieß es, dass der Gussenstadter Willi Schönefeld zu schnell in der Karlstraße unterwegs war, dann aber einen Gerichtsstreit gegen die Stadtverwaltung gewann, weil die Tempo-20-Schilder in der Karlstraße gerade einmal 45 Zentimeter über dem Boden stehen. In dem Artikel war zu lesen, dass die Stadt wegen der Höhe nun nachbessern müsse. Das ist aber nicht der Fall.
Birle: Eingestelltes Verfahren ist keine Grundsatzentscheidung über Schilderhöhe
Schönefeld hatte nicht absichtlich das Tempolimit überschritten, als er mit 30 km/h in die Karlstraße fuhr. Er konnte das tiefhängende Verkehrsschild nur nicht erkennen, weil es in diesem Moment wahrscheinlich von Fußgängern verdeckt war. So schilderte es der Gussenstadter, und das Amtsgericht glaubte ihm. Die Richterin stellte das Verfahren somit ein und habe damit laut Birle eine Einzelfall-Entscheidung gefällt, „jedoch keine Grundsatzentscheidung über die Höhe des Schildes“. Ähnlich handele ein Gericht beispielsweise, wenn ein Schild durch einen Baum verdeckt sei. Zwar heiße es in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, dass die Unterkante eines Verkehrszeichens in der Regel zwei Meter über dem Straßenniveau liegen sollte – das sei aber kein Muss.
Stadt war nicht geladen, „weil es die Richterin nicht für notwendig erachtet hat“
Von der Verhandlung im Amtsgericht erfuhr die Stadt erst durch den GZ-Artikel. Geladen war sie nicht. Um offene Fragen zu klären, suchte Birle deswegen das Gespräch mit der Richterin und erklärt danach gegenüber der GZ: „Wir wurden nicht zu dem Termin geladen, weil es die Richterin nicht für notwendig erachtet hat.“ Das sei nichts Ungewöhnliches, da das Verfahren nicht von grundsätzlicher Bedeutung sei.
Man habe sich auch schon im Vorfeld mit dem Problem befasst, macht Manuel Birle klar. Als sich der Gussenstadter wehrte, habe man mit dem Straßenbaulastträger gesprochen, der das Schild für in Ordnung gehalten habe. Wichtig sei vor allem der Abstand von mehr als 50 Zentimetern zum Fahrbahnrand. Das liege beispielsweise an herausragenden Fahrzeugspiegeln oder Türschwellen von Fahrzeugen.
