Silvester 2023 Geislingen
: Feuerwerk in der Nähe von Fachwerkhäusern verboten

Die Stadtverwaltung Geislingen macht in einer Pressemitteilung auf das Abbrennverbot aufmerksam.
Von
GZ
Geislingen
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Wer an Silvester feiert, muss einige Regeln beachten.

Rainer Lauschke

Wer sich in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern aufhält, darf dort kein Silvesterfeuerwerk zünden. Das betont die Geislinger Stadtverwaltung am Dienstag (19.12.2023) in einer Pressemitteilung. Sie bezieht sich dabei auf den ersten Absatz des Paragrafen 23 der Ersten Sprengstoffverordnung. Der Grund ist klar: Fachwerkhäuser gehören zu den besonders brandgefährdeten Gebäuden. Das gelte vor allem für die historische Altstadt, aber genauso auch für alleinstehende Gebäude.

Verwaltung sieht darin „Aufgabe der Stadtgesellschaft“

„Geislingen kann stolz auf seine intakte historische Altstadt mit vielen Holzfachwerkhäusern sein“, schreibt die Verwaltung in der Pressemitteilung. Diese Holzbauweise sei einmalig in der Region, vor allem bei denkmalgeschützten Gebäuden wie dem Alten Zoll oder dem Alten Bau. „Aber auch das Alte Rathaus, das Dekanat, das Kohn`sche Haus, das Pfarrhaus und viele weitere Häuser sind Kulturdenkmäler unserer Stadt und deshalb besonders wertvoll“, hebt die Verwaltung hervor. Es sei wichtig, diesen Wert zu erkennen und die historischen Gebäude zu schützen. Die Stadtverwaltung spricht diesbezüglich von einer „gemeinsamen Aufgabe der Stadtgesellschaft“.

Lärmschutz muss ebenfalls eingehalten werden

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder– und Altenheimen ist auch aus Gründen des Lärmschutzes verboten. „Und wir bitten, ebenfalls das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Bereich des Tierheims den Tieren zuliebe zu unterlassen.“

Wer sich an das Verbot nicht hält, kann mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro rechnen.