Großflächiger Schaden: Polizei ertappt zwei Graffitisprayer am Gingener Bahnhof

Für den Schaden durch Graffiti, deren Beseitigung nicht unaufwändig ist, muss der Verursacher aufkommen.
Andreas Arnold/dpa (Symbolbild)- Zwei Jugendliche (15, 16) sprühen Graffiti am Bahnhof Gingen; hoher Sachschaden.
- Polizei stellt Täter, Festnahme nach Flucht; Sachschaden 10.000 Euro.
- Graffiti gilt als Sachbeschädigung; strafrechtliche und finanzielle Konsequenzen.
- Eltern sollten Kinder aufklären, Sprayer haften bis zu 30 Jahre für Schäden.
- Polizei warnt vor illegalem Graffiti und den Folgen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Rund 10.000 Euro Sachschaden: Zwei jugendliche Graffitisprayer müssen sich wegen Sachbeschädigung verantworten. Die Jungen im Alter von 15 und 16 Jahren wurden von einer Zeugin entdeckt, als sie am Dienstagabend, 6.5., gegen 18.30 Uhr im Bereich des Bahnhofs in Gingen an der Fils (Kreis Göppingen) eine Schallschutzmauer besprühten. Dadurch beschädigten sie vier Lärmschutzelemente mit einer Fläche von rund 25 Quadratmetern, wie die Polizei mitteilt. Die Beobachterin benachrichtigte die Polizei, die die Jugendlichen dann direkt bei der Tat erwischte.
Als diese die Beamten erkannten, flüchteten sie – kamen aber nicht weit: Kurze Zeit später entdeckten die Polizisten die zwei Jugendlichen in der Dammstraße, verfolgten sie zu Fuß weiter und nahmen die Sprayer im Hinterhof eines Wohnhauses in der Donzdorfer Straße vorläufig fest. Die Jungs wurden von den Eltern auf der Polizeidienststelle abgeholt.
Polizei warnt vor strafrechtlichen und finanziellen Konsequenzen für Sprayer
Die Polizei weist darauf hin, dass Anbringen von Graffiti an Hauswänden, auf Straßenschildern oder Zugwaggons zumeist nicht nur illegal ist und damit strafrechtliche Konsequenzen für die Sprayer hat, weil der Eigentümer nicht eingewilligt hat; Graffiti können zudem auch beträchtliche finanzielle Folgen für die zumeist jugendlichen Sprayer haben. Eltern sollten ihre Kinder warnen. Verantwortliche müssen die Schmierereien teils auch selbst beseitigen, wie neulich in Ulm.
Denn illegale Graffiti gelten als Sachbeschädigung, bei der schnell ein Schaden von mehreren tausend Euro entstehen kann. Die muss der Verursacher – wird er erwischt – bezahlen. „Wird bei einer Gruppe von Sprayern nur ein Täter überführt, haftet dieser für den gesamten Schaden. Für die entstandenen Kosten sind illegale Sprayer 30 Jahre lang schadenersatzpflichtig“, mahnt die Polizei in der Mitteilung weiter.
