
Raserfahrt in Bad Ditzenbach: „Die Behörde hätte den Führerschein nie geben dürfen“
Im Februar 2024 entzog sich ein Mann mit einem Renault Twingo einer Polizeikontrolle – und war dabei viel zu schnell unterwegs. Nun ist das Urteil gefallen.

Vor dem Geislinger Amtsgericht fiel das Urteil zu einer Raserfahrt im Februar 2024 bei Bad Ditzenbach (Symbolfoto).
Markus Sontheimer