SWP+SWP+Raserfahrt in Bad Ditzenbach
: „Die Behörde hätte den Führerschein nie geben dürfen“

Im Februar 2024 entzog sich ein Mann mit einem Renault Twingo einer Polizeikontrolle – und war dabei viel zu schnell unterwegs. Nun ist das Urteil gefallen.
Von
Rebecca Hummler
Geislingen /  Bad Ditzenbach
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Richter Jörg Munz hatte den Eindruck, dass die Ärztin nicht leichtfertig mit Attesten umging.​

Vor dem Geislinger Amtsgericht fiel das Urteil zu einer Raserfahrt im Februar 2024 bei Bad Ditzenbach (Symbolfoto).

Markus Sontheimer