
Prozess um Kinderpornografie in Geislingen: Keine Bewährung für Wiederholungstäter
Das Amtsgericht Geislingen hat einen 31-Jährigen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Er war wiederholt im Besitz von Kinderpornografie.

Vor dem Amtsgericht Geislingen musste sich ein Mann verantworten, weil er kinderpornografische Schriften besessen und verbreitet haben soll (Symbolbild).
Markus Sontheimer