SWP+SWP+Geldwäsche in Geislingen
: Pakete in gutem Glauben weitergeschickt

Wegen „leichtfertiger Geldwäsche“ hat sich ein 48-Jähriger vor dem Amtsgericht Geislingen verantworten müssen. Bestraft wurde er jedoch nicht.
Von
Jens Kirschner
Geislingen
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Vor dem Amtsgericht Geislingen musste sich ein Geislinger verantworten, weil er Pakete von Betrügern weitergeleitet hatte (Symbolbild).

Markus Sontheimer