
Geldwäsche in Geislingen: Pakete in gutem Glauben weitergeschickt
Wegen „leichtfertiger Geldwäsche“ hat sich ein 48-Jähriger vor dem Amtsgericht Geislingen verantworten müssen. Bestraft wurde er jedoch nicht.

Vor dem Amtsgericht Geislingen musste sich ein Geislinger verantworten, weil er Pakete von Betrügern weitergeleitet hatte (Symbolbild).
Markus Sontheimer