Polizei in Kuchen
: Fahrer ohne Führerschein erwischt

Ein Autofahrer war am Montag in Kuchen ohne Führerschein unterwegs. Auch für den Besitzer des Autos könnte dies Konsequenzen haben.
Von
Stefanie Schmidt
Kuchen
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Polizei Blaulicht (Symbolbild): ARCHIV - 15.05.2019, Bayern, Dachau: Ein Blaulicht leuchtet an einer Polizeistreife. (zu dpa: «Polizisten stoppen Angreifer vor Dienststelle mit Schüssen») Foto: Lino Mirgeler/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die Polizei hat auf der Kuchener Hauptstraße einen Renault-Fahrer kontrolliert: Es stellte sich heraus, dass der Mann aktuell ein Fahrverbot hat (Symbolbild).

Lino Mirgeler/dpa
  • Polizei stoppt Fahrer ohne Führerschein in Kuchen, 48-Jähriger hat Fahrverbot.
  • Fahrzeughalter könnte ebenfalls belangt werden wegen Zulassens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis.
  • Polizeisprecher betont die Pflichten des Fahrzeughalters.
  • Staatsanwaltschaft prüft, ob Sorgfaltspflicht verletzt wurde.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Gegen 8.45 Uhr stoppte eine Polizeistreife am Montag (18.11. ) einen Renault auf der Hauptstraße in Kuchen. Hinter dem Steuer saß ein 48-Jähriger, der den Beamten allerdings keinen Führerschein vorzeigen konnte. Denn, wie die Polizei berichtet, hat der Mann aktuell ein Fahrverbot. Nun sieht er einer Anzeige wegen Fahrens ohne Führerschein entgegen. Und auch dem Besitzer des Renaults drohen Konsequenzen: Gegen ihn wird wegen Zulassens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt.

Ermittlungen gegen Fahrzeughalter

Dafür gebe es zumindest einen Anfangsverdacht, berichtet ein Sprecher des Polizeipräsidiums Ulm auf Nachfrage der GEISLINGER ZEITUNG. Denn auch ein Fahrzeughalter habe Pflichten: Wenn er sein Auto einem Fahrer überlässt, der keinen Führerschein besitzt, mache er sich grundsätzlich strafbar. Ob der Fahrzeughalter in diesem Fall seine Sorgfaltspflicht verletzt hat, müsse letztendlich die Staatsanwaltschaft einschätzen.