Über das Drama hatte damals auch der regionale Fernsehsender Filstalwelle auf Facebook berichtet. Unter dem Beitrag des TV-Senders war der Kommentar der 38-jährigen Geislingerin zu lesen: „Brennen lassen! Klingt böse, ist aber so.“

Staatsanwalt: „Menschenverachtend und rassistisch“

Die Worte der Angeklagten seien menschenverachtend gewesen, sagte der Staatsanwalt am Mittwoch beim Prozess vor dem Amtsgericht. Die 38-Jährige hätte damit den öffentlichen Frieden gestört und sich der Volksverhetzung schuldig gemacht. Die Grenze sei weit überschritten worden. Im Kommentar sei deutlich geworden, wie sehr die Angeklagte Asylbewerber missachte.
Zwar spreche für die 38-Jährige, dass sie sonst niemals negativ aufgefallen sei, doch man könne nicht behaupten, sie sei „einfach nur auf der Maus ausgeruscht.“

„Unbedachte Wortwahl“: Angeklagte räumt Fehler ein

„Ich werde es nie wieder machen“, sagte die Angeklagte am Mittwoch. Ihr tue es leid, was sie vor knapp einem Jahr geschrieben habe. Sie habe es nicht rassistisch gemeint. Ihr sei es egal, woher Menschen kämen. Hätte sie eine andere Einstellung, dann könnte sie ihren Beruf nicht ausüben: Die 38-Jährige arbeitet in der Pflege.
„Was da passiert ist, hat mich geschockt“, sagte sie. Sie habe sich Sorgen gemacht, da auch andere Menschen hätten verletzt werden können. „Ich war zu emotional“, betonte sie. Sie habe selbst vier Menschen gekannt, die sich das Leben genommen hatten. „Wer so eine Entscheidung trifft, den kann man davon nicht abbringen.“

Oberkommissar: Keine Hinweise auf rechte Gesinnung

Ermittelt hatte damals ein 46-jähriger Oberkommissar aus Ulm. Er hatte Mails mit Screenshots von dem Kommentar erhalten und den Fall untersucht. Er habe sich das persönliche Profil der Angeklagten angesehen und nichts gefunden, was auf eine rassistische Gesinnung schließen ließe.

Verteidiger: Kommentar war freie Meinungsäußerung

So menschenverachtend der Kommentar auch gewesen sei, sei er doch ein einmaliger Ausrutscher gewesen, betonte der Verteidiger der 38-Jährigen. Vielmehr hob er hervor, dass jeder ein Recht auf freie Meinungsäußerung habe, so drastisch die Wortwahl auch sein mag.
Seine Mandantin habe nicht zur Gewalt aufgerufen, wollte nicht zu Hass gegen Asylbewerbern anstacheln und habe genauso wenig den öffentlichen Frieden gestört. Jeder habe das Recht zur Selbsttötung, betonte der Verteidiger. An den Staatsanwalt gerichtet, betonte er: „Ihre Interpretation geht mir zu weit.“

Richterin: Fluch der Sozialen Netzwerke

„Am Straftatbestand gibt es nichts zu rütteln“, sagte Richterin Elke Wilhelm. Einen solchen Kommentar zu schreiben, sei gleichermaßen strafbar wie unklug. Man könne die Worte der Angeklagten auch nicht aus dem Kontext reißen: Es sei klar und deutlich gewesen, worauf sich der Kommentar bezog.
Die Angeklagte erhielt eine Geldstrafe, die sie in 90 Tagessätzen abzahlen muss.

+++ Wir berichten ausführlich über das Thema „Volksverhetzung“ in der GEISLINGER ZEITUNG am 6. Februar.

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