Mikrozensus im Kreis Göppingen
: Haushalte werden wieder befragt

Das Statistische Landesamt fühlt den Menschen wieder auf den Zahn  – auch im Kreis Göppingen.
Von
Ralf Heisele
Kreis Göppingen
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Derzeit werden auch im KreisGöppingen einige Haushaltedurch den Zensus befragt.

Derzeit werden auch im KreisGöppingen einige Haushaltedurch den Zensus befragt.

FOTO: UWE ZUCCHI/DPA
  • Seit dem 5. Januar 2026 befragt das Statistische Landesamt rund 62.000 Haushalte in Baden-Württemberg.
  • Der Mikrozensus erfasst Daten zu Bildung, Erwerbstätigkeit, Familienstand und Armut.
  • 2026 werden erstmals auch Fragen zur Wohnsituation, Barrierefreiheit und Wohnkosten gestellt.
  • Die Ergebnisse dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen.
  • Datenschutz ist garantiert, Daten werden anonymisiert, Teilnahme ist für alle Altersgruppen verpflichtend.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Im Rahmen des Mikrozensus werden seit dem 5. Januar 2026 rund 62.000 Haushalte durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg befragt. Wie viele von ihnen aus dem Kreis Göppingen sein werden, steht laut Landesamt erst im März fest. Bei der letzten Befragung im Jahr 2024 wurden in Kreis Göppingen 1374 Haushalte befragt.

Wie das Landesamt mitteilt, erfasse mit dem Mikrozensus wesentliche Daten wie Bildungsabschlüsse, Erwerbstätigkeit und den Familienstand. Die erteilten Auskünfte der Haushalte seien die Grundlage für vielfältige Auswertungen, Analysen und Meldungen zu den Lebensumständen der Menschen im Land. So seien beispielsweise Alleinlebende und Alleinerziehende besonders häufig von Armut gefährdet.

Neben jährlich wiederkehrenden Themen erfolgt auch die Abfrage wechselnder Inhalte. 2026 wird die Erhebung beispielsweise um Fragen zur Wohnsituation der Menschen ergänzt. Der Mikrozensus liefere somit auch Ergebnisse zu Fragen der Wohnkosten und der Barrierefreiheit der Wohnsitze in Baden-Württemberg. Die Ergebnisse der Erhebung bilden die Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen des Bundes und der Länder. Sie seien somit für die Gestaltung zukünftiger gesellschaftlicher Entwicklungen von großer Wichtigkeit, schreibt das Landesamt.

Um ein umfassendes Bild der Lebensrealitäten junger und älterer Menschen zu erhalten, ist die Teilnahme an der Befragung für alle Altersgruppen verpflichtend. Die Vertraulichkeit und der Schutz personenbezogener Daten sind fundamentale Prinzipien, die bei der Verarbeitung von Einzelangaben zwingend zu gewährleisten sind. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt erfolgt eine Anonymisierung. Dies bedeutet, dass es nicht mehr möglich ist, Rückschlüsse auf einzelne Personen zu ziehen. Die Auswahl der Bezirke sowie der dort wohnenden Haushalte, aus denen die Stichprobe gebildet wird, erfolgt mithilfe eines mathematischen Zufallsverfahrens.