Ein 31-Jähriger muss sich ab Dienstag, 09.05.2023, vor dem Landgericht Ulm verantworten. Dem Mann wird vorgeworfen, im Oktober 2022 im Flurbereich eines Mehrparteienhauses in Geislingen mit einem Küchenmesser Stichbewegungen in Richtung des Bauchbereichs und des Oberkörpers eines 43-Jährigen ausgeführt zu haben. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Ulm: versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Angeklagte hat sein Opfer gewürgt

Zwischen dem Angeklagten und dem 43-Jährigen soll es zuvor im Oktober 2022 im gemeinsam bewohnten Haus in Geislingen zum Streit gekommen sein. Dem 43-Jährigen gelang es offenbar, mit dem Arm die Messer-Attacken des 31-Jährigen abzuwehren. Daraufhin soll ihn der Angeklagte gewürgt haben, wobei dieser weiterhin das Messer in der Hand gehalten habe. Der 43-Jährige hat sich diesem Angriff allerdings dadurch entziehen können, dass er seinen Arm vor den Hals gehalten habe, so die Anklage. Während dieser körperlichen Auseinandersetzung soll es dem 43-Jährigen schließlich gelungen sein, dem Angeklagten das Messer aus der Hand zu schlagen. Daraufhin soll der Angeklagte den 43-Jährigen mit den Fäusten auf den Kopf geschlagen haben. Als weitere Hausbewohner in den Flur gekommen seien, soll der Angeklagte von dem 43-Jährigen abgelassen haben und aus dem Zimmer geflüchtet sein. Durch die Abwehrbewegungen soll der 43-Jährige mehrere Schnittverletzungen am Arm erlitten haben.

Angeklagter ist in Untersuchungshaft

Die Staatsanwaltschaft hat am 07.03.2023 Anklage gegen den 31-Jährigen erhoben. Der Angeklagte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Er wird vor Gericht von Rechtsanwalt Jürgen Rechenberger aus Geislingen verteidigt. Der 43-Jährige hat sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen. Er wird von Rechtsanwalt Martin Freibauer ebenfalls aus Geislingen vertreten.
Die Verhandlung führt der Vorsitzende Richter am Landgericht Wolfgang Tresenreiter, seine richterlichen Beisitzerinnen sind Hanna Eckert und Julia Kühn.
Derzeit sind fünf Verhandlungen vorgesehen: Dienstag, 09.05.2023, um 08.30 Uhr, Montag, 15.05.2023, um 13.00 Uhr; Freitag, 19.05.2023, um 13.00 Uhr und Montag, 12.06.2023 sowie Freitag, 16.06.2023, jeweils um 08.30 Uhr.