SWP+SWP+Messer-Attacke in Geislingen
: 31-Jähriger muss drei Jahre in Haft – Gericht lehnt Forderung der Staatsanwaltschaft ab

Die Staatsanwaltschaft sieht in der Geislinger Messer-Attacke einen versuchten Totschlag. Warum bewertet das Landgericht Ulm die Tat anders?
Von
Michael Scheifele
Geislingen/Ulm
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Das Gericht spricht einen 31-Jährigen schuldig, seinen Nachbarn mit einem Messer angegriffen zu haben. Das Gericht hat unter anderem geprüft, ob er dabei einen Vernichtungswllen hatte.

Stefan Puchner/dpa