
Messer-Attacke in Geislingen: 31-Jähriger muss drei Jahre in Haft – Gericht lehnt Forderung der Staatsanwaltschaft ab
Die Staatsanwaltschaft sieht in der Geislinger Messer-Attacke einen versuchten Totschlag. Warum bewertet das Landgericht Ulm die Tat anders?

Das Gericht spricht einen 31-Jährigen schuldig, seinen Nachbarn mit einem Messer angegriffen zu haben. Das Gericht hat unter anderem geprüft, ob er dabei einen Vernichtungswllen hatte.
Stefan Puchner/dpa