Landgericht Ulm: Angeklagter soll in Geislingen mit Metallstange zugeschlagen haben

Ein 45-Jähriger soll Ende August 2024 einen Mitbewohner in Geislingen mit einer Metallstange schwer verletzt haben. Er muss sich ab 4. April deshalb vor dem Landgericht Ulm verantworten.
Julia Deresko- Ein 45-Jähriger soll in Geislingen einen Mann mit Metallstange schwer verletzt haben.
- Prozess wegen versuchten Totschlags ab 4. April 2025 vor dem Landgericht Ulm.
- Opfer erlitt Schädel-Hirn-Trauma, war aber nicht in Lebensgefahr.
- Täter wurde in Wohnheim mit Tatwaffe festgenommen, psychischer Ausnahmezustand.
- Vier weitere Verhandlungstage sind geplant.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Ein 45-Jähriger muss sich ab dem kommenden Freitag (4. April 2025) vor dem Landgericht Ulm verantworten. Der Vorwurf: Er soll am 31. August 2024 einen anderen Mann mit einer Metallstange so schwer verletzt haben, dass dieser ein Schädel-Hirn-Trauma und eine Hirnblutung erlitt. In Lebensgefahr sei das Opfer nicht gewesen, so die Anklage.
Mutmaßlicher Täter hatte bei Festnahme Waffe in der Hand
Die GZ hatte damals berichtet, dass der Geschädigte nach der Tat, kurz vor halb elf nachts, mit einer blutenden Kopfverletzung in Begleitung eines Bekannten ins Geislinger Polizeirevier kam. Von dort wurde er sofort ins Krankenhaus und auf die Intensivstation gebracht. Die Polizei griff den mutmaßlichen Täter in einer Wohnunterkunft in der Uhlandstraße auf - die vermutete Tatwaffe, eine etwa 100 Zentimeter lange Eisenstange, hatte der Verdächtige noch in der Hand. Da sich der Mann wohl in einem psychischen Ausnahmezustand befand, wurde er in eine Klinik gebracht und im Anschluss in Untersuchungshaft genommen. Wie die Polizei damals mitteilte, soll der Angeklagte unvermittelt auf seinen Mitbewohner losgegangen sein.
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm verhandelt den Fall ab Freitag um 8.30 Uhr unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landgericht, Wolfgang Tresenreiter. Dem Angeklagten wird versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen. Auf den Eröffnungstermin sollen nach derzeitigem Stand vier weitere Verhandlungstage folgen: Freitag, 11. April 2025, 8.30 Uhr; Mittwoch, 30. April, 13.30 Uhr; Montag, 5. Mai, 8.30 Uhr; und Freitag, 9. Mai, 8.30 Uhr.

