
Kinderpornografie-Prozess in Geislingen: „Im Zweifel für die Angeklagte“ – Richter entscheidet auf Freispruch
Auch am zweiten und dritten Verhandlungstag des Kinderpornografie-Prozesses am Amtsgericht Geislingen konnte die Schuld der Angeklagten nicht zweifelsfrei belegt werden. Damit ist der Fall vom Tisch.

Freispruch: Die Entscheidung im Geislinger Kinderpornografie-Prozess ist gefallen. Ingesamt waren dafür drei Verhandlungstage am Amtsgericht notwendig.
Markus Sontheimer