Schwerer Unfall bei Eybach
: Zwei Autos kollidiert – drei Schwerverletzte

Zwischen Eybach und der unteren Roggenmühle ist es am Dienstagnachmittag (21.01.2025) zu einem Unfall zwischen einem dreirädrigen Fiat Pkw und einem VW Touran gekommen.
Von
Jens Kirschner,
Rebecca Hummler
Geislingen
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Schwerer Verkehrsunfall mit mehreren Verletzen zwischen Eybach und kurz vor der Abzweigung nach Trefffelhausen und Böhmenkirch. Die Landstraße war halbseitig in Fahrtrichtung Geislingen gesperrt.

Zwischen Eybach und der unteren Roggenmühle sind zwei Autos frontal aufeinander gestoßen, es gab drei Schwerverletzte. An der Unfallstelle trat zudem Öl aus.

Rainer Lauschke
  • Unfall auf der L1221 zwischen Geislingen und Eybach: Zwei Fahrzeuge kollidiert.
  • Mehrere Personen verletzt, Rettungshubschrauber im Einsatz.
  • Straße wegen Rettungsarbeiten gesperrt.
  • Weitere Informationen von der Polizei noch nicht bekannt.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Am Dienstagnachmittag  sind auf der Landesstraße 1221 bei Eybach - kurz vor der Abzweigung nach Treffelhausen und Böhmenkirch - zwei Autos frontal aufeinander gestoßen (wir berichteten). Wie die Polizei nun aktuell in einer Pressemitteilung berichtet, war eine 17-jährige Fahranfängerin von Eybach in Richtung Steinenkirch unterwegs. Während der Fahrt soll sie nach eigenen Aussagen in einen Sekundenschlaf gefallen sein.

Mit ihrem dreirädrigen Fiat Pkw geriet sie dabei auf die Gegenfahrbahn und prallte dort mit einem entgegenkommenden VW Touran frontal zusammen. In diesem saßen eine 80-jährige Fahrerin und ihr 82-jähriger Beifahrer. Neben der Unfallverursacherin erlitten laut Polizei auch die Insassen des VW Touran schwere Verletzungen. Sie wurden von Rettungskräften in Krankenhäuser gebracht.

Der Sachschaden an den nicht mehr fahrbereiten Autos wird auf etwa 15.000 Euro geschätzt. Die Unfallstelle war halbseitig in Fahrtrichtung Geislingen gesperrt und gegen 19 Uhr geräumt.

Das junge Alter der unbegleiteten 17-jährigen Fahrerin erklärt sich daraus, dass ein dreirädriger Pkw mit einem Motorrad-Führerschein der Klasse A1 gefahren werden darf.