
Hangrutsch in Geislingen: Kolpingweg: Stadt muss Gelände untersuchen und sichern
Nach einem Gerichtsbeschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg muss sich die Stadt Geislingen um den abgerutschten Hang zwischen unterem Kolpingweg und Wiesensteiger Straße kümmern. Die Grundstückseigentümer sind jedoch auch in der Pflicht.

Blick auf den gesperrten unteren Kolpingweg: Nach wie vor ist nicht geklärt, ob es einen kausalen Zusammenhang zwischen den Schäden am Kolpingweg und jenen an mehreren Häusern in der Wiesensteiger Straße gibt. Die Stadt wurde jetzt per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet, weitere Erkundungs- und Sicherungsmaßnahmen in dem Hangbereich vorzunehmen.
Markus Sontheimer