SWP+SWP+Hangrutsch in Geislingen
: Kolpingweg: Stadt muss Gelände untersuchen und sichern

Nach einem Gerichtsbeschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg muss sich die Stadt Geislingen um den abgerutschten Hang zwischen unterem Kolpingweg und Wiesensteiger Straße kümmern. Die Grundstückseigentümer sind jedoch auch in der Pflicht.
Von
Kathrin Bulling
Geislingen
Jetzt in der App anhören
Geislingen, Unterer Kolpingweg, Sperrung nach Hangrutsch, Risse in der Fahrbahn

Blick auf den gesperrten unteren Kolpingweg: Nach wie vor ist nicht geklärt, ob es einen kausalen Zusammenhang zwischen den Schäden am Kolpingweg und jenen an mehreren Häusern in der Wiesensteiger Straße gibt. Die Stadt wurde jetzt per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet, weitere Erkundungs- und Sicherungsmaßnahmen in dem Hangbereich vorzunehmen.

Markus Sontheimer