
Hammer-Angriff in Bad Ditzenbach: Urteil in Prozess um versuchten Mord: Gericht lässt Angeklagten frei – Das sind die Gründe
Staatsanwaltschaft fordert wegen Eifersucht-Angriffs mit Hammer mehr als acht Jahre Haft. Schließlich bekommt der Angeklagte eine Bewährungsstrafe. Richter erklärt: „Urteil hat rational zu erfolgen – frei von Emotionen“.

Gericht und Staatsanwaltschaft liegen in der Einschätzung beim Prozess wegen versuchten Mordes weit auseinander. Anders als die Staatsanwaltschaft, die mehr als acht Jahre Haft fordert, geht das Gericht von gefährlicher Körperverletzung aus.
Benjamin Nelan/Pixabay