Gefährdung im Bahnverkehr: Zwei Kinder legen 35 Steine auf die Gleise - Bahnstrecke kurzzeitig gesperrt

Zwei Kinder legten Steine auf Bahngleise - Zeugen beobachteten sie dabei.
Marcus Brandt/dpa- Zwei Kinder legten bei Kuchen Steine auf Gleise, Zeugen meldeten den Vorfall.
- Mindestens drei Züge überfuhren Steine – ein Stein traf einen geparkten Pkw.
- Polizei fand rund 35 weitere Steine in Reihe auf den Schienen, Strecke kurz gesperrt.
- Streife stellte die Kinder, sie wurden an ihre Erziehungsberechtigte übergeben.
- Bundespolizei ermittelt wegen gefährlichem Eingriff und warnt vor lebensgefährlichen Gleisen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Zeugen beobachteten die beiden Kinder laut einer Mitteilung der Polizei dabei, wie sie offenbar mehrfach Steine auf den Schienen in Fahrtrichtung Stuttgart platzierten. Nach derzeitigem Ermittlungsstand sollen mindestens drei Züge die aufgelegten Steine überfahren haben. Hierbei wurde offenbar ein Stein gegen einen geparkten Pkw geschleudert. Eine Streife der Landespolizei konnte die beiden Kinder vor Ort antreffen. Im Gleisbereich stellten die Einsatzkräfte zudem rund 35 weitere, in einer Reihe auf den Schienen platzierte Steine fest. Zur Beseitigung der Gegenstände musste die Bahnstrecke kurzzeitig gesperrt werden. Anschließend wurden die beiden Kinder an ihre Erziehungsberechtigte übergeben.
Bundespolizei warnt vor Gefahren im Gleisbereich
Die Bundespolizei hat in diesem Fall die Ermittlungen wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang eindringlich darauf hin, dass der Aufenthalt im Gleisbereich lebensgefährlich und grundsätzlich verboten ist. Züge können sich mit hohen Geschwindigkeiten nähern und haben aufgrund ihres Gewichts einen erheblich längeren Bremsweg als Straßenfahrzeuge. Auch das Auflegen von Steinen oder anderen Gegenständen auf die Schienen sei laut Polizei kein harmloser Streich: Hierdurch können Züge beschädigt, Gegenstände weggeschleudert und Reisende sowie unbeteiligte Personen erheblich gefährdet werden. Eltern und Erziehungsberechtigte werden gebeten, Kinder über die erheblichen Gefahren im Zusammenhang mit Bahnanlagen aufzuklären. Gleise dürfen ausschließlich an den dafür vorgesehenen Stellen überquert werden.
