
Corona-Impfungen im Kreis Göppingen: Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Wie geht das Gesundheitsamt vor?
Ab nächster Woche gilt die Impfpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Für die Umsetzung ist das Gesundheitsamt zuständig. Dabei hat die Behörde einen gewissen Ermessensspielraum.

Mitarbeitende in Krankenhäusern und Pflegeheime müssen ab 15. März einen Impfnachweis vorlegen.
Giacinto Carlucci