Bußgelder in Geislingen erhöht: Stadt verlangt künftig das Doppelte

Für das Wegschmeißen von Zigarettenkippen verlangt die Stadt Geislingen künftig 100 Euro.
Maria Müssig- Geislingen erhöht Bußgelder für Umweltverschmutzung auf 100 Euro.
- Stadtverwaltung will Sauberkeit fördern; Wiederholungstäter zahlen mehr.
- Hundebesitzer zahlen 100 Euro für nicht entsorgten Kot, 50 Euro für Leinenzwang-Verstöße.
- Verantwortlichkeit der Bürger für saubere öffentliche Flächen betont.
- Zuständigkeit für wilde Müllablagerungen beim Landratsamt.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die Stadt Geislingen erhöht die Bußgelder für Umweltverschmutzung. Die Bußgeldbehörde wird künftig also bei Ordnungswidrigkeiten höhere Strafgelder nach dem Bußgeldkatalog Umwelt des Landes Baden-Württemberg festsetzen – unterm Strich werden die Bußgelder doppelt so hoch ausfallen.
Wiederholte Verstöße werden noch teurer
Wer Zigarettenkippen, Einwegbecher oder Plastiktüten achtlos wegwirft, muss künftig mit empfindlichen Strafen rechnen, teilt die Stadtverwaltung mit. „Es sollte wieder zur Selbstverständlichkeit werden, Müll nicht achtlos wegzuwerfen oder liegenzulassen, sondern ihn dorthin zu bringen, wo er hingehört: in den Mülleimer oder Papierkorb“, sagt Ordnungsamtsleiter Manuel Birle. Schon bei einem erstmaligen Verstoß, wie dem Fallenlassen einer Zigarettenkippe, eines Kaugummis, Verpackungspapiers oder eines Bechers, wird künftig ein Bußgeld von 100 Euro fällig. Wiederholte Verstöße können zu noch höheren Strafen führen.
Auch Hundebesitzer sind in der Verantwortung: Wer den Hundekot seines Tieres nicht ordnungsgemäß entsorgt, muss ebenfalls 100 Euro zahlen. Verstöße gegen den Leinenzwang werden mit 50 Euro geahndet. „Menschen leben, arbeiten und verbringen ihre Freizeit gerne dort, wo es sicher und sauber ist“, betont Manuel Birle. „Wir setzen uns deshalb im Rahmen unserer Zuständigkeit intensiv dafür ein, die Sauberkeit im öffentlichen Raum zu verbessern. Klar ist aber auch: Wer öffentliche Flächen mutwillig verschmutzt, muss dafür die Verantwortung übernehmen.“
Die Zuständigkeit für die Ahndung wilder Müllablagerungen, wie beispielsweise illegal abgelegter Sperrmüll oder Müllsäcke in der Landschaft, obliegt hingegen der Bußgeldstelle des Landratsamts, erklärt Birle. Die Stadt Geislingen appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger, durch verantwortungsbewusstes Verhalten zur Sauberkeit und Attraktivität ihrer Stadt beizutragen.
