
Beitragspflicht in Gingen: Nicht alle Anlieger müssen für Erschließung in Wohngebiet zahlen
Vier Straßen in einem alten Gingener Wohngebiet sollen ausgebaut werden. Doch nur bei zweien können die Anwohner von der Gemeinde zur Kasse gebeten werden. Was ist der rechtliche Hintergrund?

Die Lessingstraße ist laut einer Stellungnahme der Gemeindeprüfungsanstalt nie erstmalig erschlossen worden. Das gleiche gelte für die Jahnstraße, erfuhren die Anlieger in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats.⇥
Markus Sontheimer