
Ausweitung der Wasserschutzzone: Mühlhausen hat abgewogen – zwischen Schutz des Wassers und Berufsfreiheit

Im Ortsteil Eselhof der Gemeinde Mühlhausen im Täle soll die Wasserschutzzone erweitert werden - Bürgermeister Bernd Schaefer hat sich bereits gegen das Vorhaben ausgesprochen.
Markus Sontheimer- Mühlhausen diskutiert die Ausweitung der Schutzzone um die Todtsburgquelle – Zone III zu II.
- Bürgermeister Schaefer sieht Nutzen der Erweiterung als nicht ausreichend belegt und kritisiert Grenzen.
- Zone II brächte strengere Auflagen: Düngung, Waldarbeit, Neubauten und Abwasser würden stärker reglementiert.
- Der Gemeinderat lehnt die Erweiterung einstimmig ab und fordert eine nachvollziehbare Begründung.
- Verlangt werden genaue Abgrenzung, aktuelle Daten und Prüfung milderer Alternativen; erneute Stellungnahme möglich.
Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.
Die geplante Erweiterung des Wasserschutzgebiets um die Todtsburgquelle sorgt weiterhin für Diskussionen. Nach einer Stellungnahme des Mühlhausener Bürgermeisters Bernd Schaefer gegenüber der GEISLINGER ZEITUNG hat sich nun auch der Mühlhausener Gemeinderat positioniert.
In der Diskussion geht es darum, dass auf Flächen in Mühlhausen und Wiesensteig um die Todtsburgquelle künftig nicht mehr die Wasserschutzzone III, sondern II gelten soll. Dies würde zu weiteren forstrechtlichen, baurechtlichen und landwirtschaftlichen Einschränkungen führen. Die möglichen Folgen reichten von Vorgaben zur Düngung über Schutzanforderungen bei Waldarbeiten bis zu Einschränkungen bei Neubauten und Anforderungen bei der Abwasserentsorgung. „Im Wasserschutzgebiet II ist fast nichts mehr möglich“, fasst Schaefer zusammen.
Gemeinden müssen Stellung nehmen
Grundlage für die geplante Erweiterung ist ein hydrogeologisches Gutachten des Regierungspräsidiums Freiburg aus dem Jahr 2021, wie Schaefer berichtet. Das Landratsamt Göppingen, das für die Ausweisung des Wasserschutzgebiets zuständig ist, legte es Anfang dieses Jahres den betroffenen Gemeinden zur Stellungnahme vor.
Die Todtsburgquelle dient der öffentlichen Wasserversorgung und gehört zum Zweckverband Albwasserversorgungsgruppe II – dessen Vorsitzender Bürgermeister Bernd Schaefer ebenfalls ist. Jedoch betont er: Dort behandle er das Thema um die Ausweitung des Wasserschutzgebiets nicht. „Ich habe frühzeitig erkannt, dass ich dann möglicherweise in einen Interessenskonflikt komme“, erklärt er. Stattdessen agiere er hierbei ausschließlich als Bürgermeister und vertrete die Interessen der Bürger.
So sei Schaefer zwar überzeugt, dass Trinkwasser vor Verunreinigungen geschützt werden müsste. Er erinnert an den heißen Sommer dieses Jahr, in dem die Gemeinde extern Wasser zukaufen musste. Deshalb sei es wichtig, die Todtsburgquelle zu schützen. Dennoch kritisierte er beispielsweise die Abgrenzung des geplanten Schutzgebiets. Aus seiner Sicht sei die gezogene Grenze nicht plausibel erklärt.
Abwägung von Interessen nötig
Auch der zusätzliche Nutzen der Erweiterung sei für ihn nicht ausreichend belegt. Zwar sei das für die Todtsburgquelle relevante Rohwasser durchaus mikrobiologisch belastet. Ob das aber aus Bereichen kommt, für die bereits jetzt Schutzzone II gilt, oder aus jenen mit Zone III, lasse sich nicht nachvollziehen. Das Trinkwasser, das Verbraucher erhalten, sei nicht belastet, weil es im Wasserwerk aufbereitet wird.
Laut Schaefer müsse zwischen dem Schutz des Wassers und dem Schutz des Eigentums sowie der Berufsfreiheit der betroffenen Grundstückseigentümer und Landwirte abgewogen werden. Ratsmitglied Tobias Fischer bezweifelt, dass die zusätzlichen Belastungen in einem angemessenen Verhältnis zum erreichbaren zusätzlichen Schutz der Quelle stehen. Er fragt: „Handelt es sich wirklich um die kleinste Maßnahme, um das Ziel zu erreichen?“ Gemeinderätin Viola Kottmann-Hepperle verweist darauf, dass in anderen Teilen der Eselhöfe bereits die strengere Schutzzone II gilt. „Ich spreche mich dafür aus, dass andere nicht auch noch die Probleme haben, die wir schon haben“, sagt sie. Eine maßvolle Entwicklung der Eselhöfe müsse weiterhin möglich bleiben.
Gemeinderat lehnt die Erweiterung der Wasserschutzzone ab
Schließlich beschließt der Gemeinderat einstimmig, gegenüber dem Landratsamt Göppingen zu fordern, dass die bisherige Schutzzone II bleibt und sich auf Grundlage der bisher vorgelegten Begründung nicht ausdehnt. Gleichzeitig verlangt das Gremium eine nachvollziehbare Gegenüberstellung der bestehenden und der geplanten zusätzlichen Einschränkungen. Es müsse deutlich werden, welchen zusätzlichen Schutz die Erweiterung bietet. Außerdem sollten die fachlichen Grundlagen und die vorgesehene Abgrenzung genauer erläutert, aktuelle Untersuchungsergebnisse berücksichtigt und weniger belastende Alternativen geprüft werden.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Stellungnahme an das Landratsamt zu übermitteln. Sollte die zuständige Behörde an der Erweiterung festhalten, fordert die Gemeinde eine ergänzende Begründung sowie die Möglichkeit, erneut Stellung zu nehmen.


