Aufgrund der Hitze
: Stadt Geislingen sperrt vorübergehend alle öffentlichen Grillplätze

Wegen der erhöhten Waldbrandgefahr durch die derzeit anhaltende Hitzewelle hat die Stadtverwaltung Geislingen mitgeteilt, dass die öffentlichen Grillstellen vorerst nicht mehr genutzt werden dürfen.
Von
GZ
Geislingen
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An der öffentlichen Grillstelle Wagrain bei Weiler darf seit Dienstag (13.06.2023) kein Feuer mehr gemacht werden – das Verbot gilt auch für alle anderen Grillplätze der Stadt Geislingen. ⇥

Grillstelle Wagrain bei Weiler o. H. mit Hinweisschild "Waldbrandgefahr!" - Feuer verboten

Auch an der öffentliche Grillstelle Wagrain bei Weiler darf seit Mittwoch (24.6.2026) kein Feuer mehr gemacht werden – das Verbot gilt für alle Grillplätze der Stadt Geislingen (Archivfoto).

Markus Sontheimer
  • Geislingen sperrt wegen Hitzewelle alle öffentlichen Grillplätze – Schutz vor Bränden.
  • Hintergrund ist Waldbrandgefahr Stufe 4 von 5 im Landkreis Göppingen.
  • Verbot gilt auch an der Grillstelle Wagrain bei Weiler seit Mittwoch (24.6.2026).
  • Grillplätze bleiben zu, bis sich die Wetterlage entspannt und sichere Nutzung möglich ist.
  • Forstamt: Rauchverbot im Wald 1. März bis 31. Oktober, Forstwege freihalten und 112 melden.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der aktuell hohen Temperaturen besteht im Landkreis Göppingen bereits eine erhöhte Waldbrandgefahr der Stufe 4 von 5. Das Landratsamt Göppingen ruft daher zu besonderer Vorsicht im Umgang mit möglichen Zündquellen auf. Wie die Stadtverwaltung Geislingen nun mitteilt, habe man vor diesem Hintergrund vorsorglich alle öffentlichen Grillplätze in der Fünftälerstadt gesperrt. Die Maßnahme erfolge auf Empfehlung des Forstamts und diene dem Schutz vor Wald- und Vegetationsbränden.

Stadt: Vorgaben und Sperrungen sind zu beachten

Die Grillstellen bleiben geschlossen, bis sich die Wetterlage entspannt und eine sichere Nutzung wieder möglich ist. Das Forstamt weist zudem darauf hin, dass im Wald vom 1. März bis 31. Oktober ein grundsätzliches Rauchverbot gilt, so die Stadtverwaltung im Schreiben weiter.

Die Vorgaben und kommunalen Sperrungen sind zwingend einzuhalten; auch mitgebrachte Grillgeräte dürfen im Wald nicht verwendet werden. Zudem wird um besondere Vorsicht gebeten: Forstwege müssen freigehalten werden, und Fahrzeuge dürfen nicht auf trockenen Wiesen abgestellt werden.

Frühzeitiges Erkennen von Bränden entscheidend

Die Feuerwehren im Landkreis sind auf mögliche Wald- und Vegetationsbrände vorbereitet. Entscheidend ist jedoch das frühzeitige Erkennen und Melden von Bränden. Bei einem Brand ist umgehend die Notrufnummer 112 zu wählen und eine möglichst genaue Ortsangabe zu übermitteln. „Die Stadt Geislingen bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis sowie um umsichtiges Verhalten“, heißt es in der Mitteilung abschließend.