
Amtsgericht Geislingen: „Autofriedhof“ war nicht genehmigt
Ein Angeklagter aus dem Raum Geislingen hatte Alt- und Schrottfahrzeuge unsachgemäß und ohne Genehmigung gelagert. Er zeigte sich nach einer vierstündigen Verhandlung geständig.

Weil ein Mann zahlreiche Fahrzeuge unsachgemäß und ohne Genehmigung gelagert hatte, musste er sich vor dem Geislinger Amtsgericht verantworten (Symbolfoto).
Rolf Vennenbernd/dpa