Der 33-köpfige Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei (GdP) muss am Montag auf einer außerordentlichen Sondersitzung über eine für eine Arbeitnehmerorganisation besonders heikle Frage entscheiden: Schenkt er dem Betriebsrat der GdP-Bundesgeschäftsstelle in Berlin und Hilden Glauben, der dem Bundeschef Oliver Malchow Mobbing von Mitarbeiterinnen vorhält? Oder geht er den Weg der GdP-Spitze mit und wendet sich gegen die Beschwerdeführer?

Übergriffe auf Mitarbeiterinnen

Der Betriebsrat hat sich am 25. Januar 2019 erstmals „mit großer Sorge“ in einem internen Schreiben an den Bundesvorstand als Aufsichtsorgan gewandt und „psychische Übergriffe“ vor allem gegenüber Mitarbeiterinnen der Bundesgeschäftsstelle beklagt. Alle in der Gewerkschaft würden dafür einstehen, dass ein Machtgefälle, insbesondere zwischen männlichen und weiblichen Kollegen, nicht missbraucht werden dürfe. Genau dies sei aus Sicht betroffener Frauen aber „durch die Handlungsweisen des Bundesvorsitzenden“ geschehen. Betroffen sei „rund ein Dutzend“ Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle.

Kündigungsverfahren gegen Betriebsräte

Aus einem zweiten Schreiben des Betriebsrats vom 14. Februar, das der SÜDWEST PRESSE ebenfalls vorliegt, geht hervor, dass die GdP-Spitze ein außerordentliches Kündigungsverfahren gegen die drei Betriebsräte der Bundesgeschäftsstelle vorbereitet haben soll. Laut NDR-Info soll die GdP-Spitze der Ansicht sein, dass der Betriebsrat mit dem Brief vom 25. Januar gegen Regularien der GdP verstoßen habe. Man äußere sich „zu innerbetrieblichen, arbeitsrechtlichen Konflikten nicht in der Öffentlichkeit“, teilte ein GdP-Sprecher dieser Zeitung mit. Der Betriebsrat war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Die GdP ist die weltgrößte Organisation der Polizeibeschäftigten mit rund 185.000 Mitgliedern. Sowohl GdP als auch die Dachorganisation, der Deutsche Gewerkschaftsbund, haben sich nach außen eindeutig gegen Mobbing und „Bossing“ positioniert.

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