Stadtverwaltung will Regeln kontrollieren: Keine Raketen in der Haller Altstadt

Feuerwerk in der Haller Innenstadt. ⇥
UFUK ARSLANFür das Abbrennen von Feuerwerk an Silvester gelten die Vorgaben der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Demnach dürfen pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder– und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen nicht abgebrannt werden. Verbote gelten daher in diesen Bereichen sowie im Bereich der Altstadt und im Bereich der Comburg in Steinbach. Das teilt die Stadtverwaltung Schwäbisch Hall mit.
Gesetzlich sei damit geregelt, dass Feuerwerk nicht in der Nähe von Scheunen oder ähnlichen landwirtschaftlich genutzten Gebäuden abgebrannt werden darf, in denen etwa Stroh oder Heu gelagert wird. Dasselbe gilt auch für Gebäude, in denen Tiere untergebracht sind.
Ordnungsdienst unterwegs
Ein darüber hinausgehendes Verbot zum Abbrennen von Feuerwerk sieht die Stadt Schwäbisch Hall nicht vor. „Es werden Kontrollen durch den Polizeivollzugsdienst erfolgen, der in der Silvesternacht dankenswerterweise für Sicherheit und Ordnung sorgt“, schreibt die Stadtverwaltung. Ordnungswidrigkeiten in Zusammenhang mit Verstößen gegen diese Regelungen wurden in den vergangenen Jahren nicht angezeigt.
Laut dem Sprengstoffgesetz dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2, zu denen die meisten Silvesterfeuerwerke zählen, nur an den letzten drei Werktagen des Jahres verkauft werden. Der Verkauf startete am 28. und erfolgt noch am 29. und 30. Dezember, da der 31. Dezember in diesem Jahr ein Sonntag ist. Offiziell darf in Deutschland vom 31. Dezember um 0 Uhr bis zum 1. Januar um 24 Uhr geknallt werden. Gemeinden können allerdings davon abweichende Regeln festlegen, was in Hall aber nicht der Fall ist.
