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: Zuschlag nur bei Fairness

Öffentliche Aufträge sollen künftig nur Firmen erhalten, die Tariflöhne zahlen. Das steht im Entwurf der Regierung zum Bundestariftreuegesetz. Ist das in Ordnung?
Von
Axel Theurer,
Klaus Rieder
Landkreis
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Im Jahr 2022 sollen es mehr Geld für Minijobs geben. Was ist geplant? Und wann soll die Minijob-Grenze erhöht werden?

ILLUSTRATION - ARCHIV - Miniatur-Figuren stehen am 26.02.2015 in Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) vor einem Display mit einem Foto von Euromünzen und Geldscheinen (gestelltes Foto). Der DGB Nord spricht sich dafür aus, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern künftig Stundenlöhne oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro gelten.. Foto: Jens Büttner/dpa (zu dpa: «Gewerkschaft will höhere Lohnvorgaben bei öffentlichen Aufträgen» vom 26.12.2016) Foto: Jens Büttner/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Symbolbild: Das Bundestariftreuegesetz sorgt dafür, dass bei der Auftragsvergabe nicht allein der Preis entscheidet, sondern auch die faire Bezahlung der Arbeitnehmer.

Jens Büttner/dpa