SWP+SWP+Nach Querdenker-Treffen im Posthörnle
: Wirt muss zwei von drei Bußgeldern zahlen

Der illegale Betrieb einer Gaststätte an einem Abend im Dezember hat ein juristisches Nachspiel. Wirt Selami Keklik hat gegen damals geltende Corona-Regeln verstoßen.
Von
Norbert Acker
Schwäbisch Hall
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Das Gasthaus Posthörnle am Sparkassenplatz. Ende Dezember haben dort Anhänger der Querdenken-Bewegung eine Versammlung abgehalten, bei der auch Essen ausgegeben wurde. Das hat ein juristisches Nachspiel. ⇥

Tobias Würth