
Nach Querdenker-Treffen im Posthörnle: Wirt muss zwei von drei Bußgeldern zahlen
Der illegale Betrieb einer Gaststätte an einem Abend im Dezember hat ein juristisches Nachspiel. Wirt Selami Keklik hat gegen damals geltende Corona-Regeln verstoßen.

Das Gasthaus Posthörnle am Sparkassenplatz. Ende Dezember haben dort Anhänger der Querdenken-Bewegung eine Versammlung abgehalten, bei der auch Essen ausgegeben wurde. Das hat ein juristisches Nachspiel. ⇥
Tobias Würth