
Jugendschutz bei der Arbeit: Keine Stelle ohne Arztbesuch – So steht das Gesetz jungen Bewerbern im Weg
Ohne einen ärztlichen Check dürfen Jugendliche unter 18 keine Freiwilligenstelle oder Ausbildung antreten. Ein betroffener Vater aus Gaildorf berichtet von den Problemen mit dieser Regel.

Eine ärztliche Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist für minderjährige Bewerber verpflichtend, bevor sie einen Freiwilligendienst oder eine Ausbildung beginnen. (Symbolbild)
Christin Klose/dpa-mag/dpa