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: Im Starkholzbacher See bleibt das Schwimmen erlaubt

Der Starkholzbacher See soll weiter als Badestelle dienen. Wegen eines BGH-Urteils muss dafür aber unter anderem die Badeinsel weichen.
Von
Thumilan Selvakumaran
Schwäbisch Hall
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Der Starkholzbacher See mit der Badeinsel im Vordergrund.

Ufuk Arslan