
Gemeinderat in Oberrot: Entscheidung über das Bürgerbegehren
Die Räte der Rottalgemeinde sollen feststellen, dass das Bürgerbegehren zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses „Strietwiesen-Erweiterung XI“ zulässig ist und vorgenommen wird. Einer der Räte möchte aus dem Gremium ausscheiden.

Symbolbild: Das Rathaus der Gemeinde Oberrot.
Axel Theurer