
Gaildorfer vor dem Haller Amtsgericht: 1800 Euro Strafe wegen telefonischer Mordankündigung
Wegen „Störung des öffentlichen Friedens“ erlässt das Haller Amtsgericht Strafbefehl gegen einen 64-jährigen Gaildorfer. Der Staatsanwalt hält eine Geldstrafe für ausreichend.

Außenansicht des Haller Amtsgerichts in der Unterlimpurger Straße.
Tobias Würth