
Bauschutt im Baugebiet Wörlebach VII: Die Unterlassungsklage ist vom Tisch
Markus Rückert und Manuela Kramser dürfen behaupten, im Gaildorfer Baugebiet Wörlebach VII sei mit Bauschutt aufgefüllt worden. Vor dem Oberlandesgericht schließen sie einen Vergleich. Die Firma Georg Eichele Bauunternehmung aus Untergröningen zieht darauf ihre Berufung zurück und muss die Kosten des Verfahrens tragen.

Ob im Gaildorfer Baugebiet Wörlebach VII mit Bauschutt aufgefüllt wurde, muss das Landgericht Heilbronn entscheiden. Eine Unterlassungsklage, diese Unterstellung zu äußern, ist gescheitert.⇥
Peter Lindau