
Baurechtsstreit in Gaildorf: Bodenproben sollen Beweis erbringen
Auf einem Grundstück im Baugebiet Wörlebach wird gebohrt. Laut den Grundstücksbesitzern wurde dort Humus durch deponiepflichtigen Abfall ersetzt.

Wurde hier mit Bauschutt aufgefüllt? Bei Schnee und Minusgraden werden auf dem Grundstück im Baugebiet Wörlebach Bodenproben genommen.
Eleonore Heydel