Afrikanische Schweinepest: Wie der Landkreis Schwäbisch Hall einem Ausbruch der Seuche entgegenwirken will

Eine der Verwahrstellen hat der Kreis am Pumpwerk in Übrigshausen eingerichtet. ⇥
privatDie Afrikanische Schweinepest (ASP) hat Deutschland erreicht: Das Friedrich-Loeffler-Institut hat den Erreger am 10. September bei einem Wildschweinkadaver nachgewiesen, der in Brandenburg nahe der polnischen Grenze gefunden wurde. Nachdem die Tierseuche seit Jahren in Osteuropa grassiert und zwischenzeitlich an der polnischen Grenze zu Deutschland angekommen ist, könnte das Wildschwein vor seinem Tod von dort aus eingewandert sein. Das schreibt das Landratsamt Schwäbisch Hall in einer Mitteilung.
Die Seuchenfeststellung hat zum einen direkte Auswirkungen auf die betroffenen Landkreise um die Fundstelle. So wird ein sogenanntes gefährdetes Gebiet als Restriktionszone eingerichtet, in der einige Einschränkungen für die schweinehaltenden Betriebe, die Jagd, aber auch die Betretungsrechte für die Bevölkerung gelten.
Effekt auf Betriebe im Kreis
Die Feststellung der ASP in Deutschland hat jedoch auch massive indirekte Auswirkungen auf die Schweinehalter in ganz Deutschland, schreibt das Landratsamt. So haben bereits jetzt einige Drittländer, vor allem in Asien und Südamerika, einen Importstopp für Schweinefleisch- und Schweinefleischprodukte verhängt. Das hat auch wirtschaftliche Auswirkungen auf die schweinehaltendenBetriebe im Landkreis und die Schlachtbetriebe, heißt es weiter.
Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung. Sie befällt nur Haus- und Wildschweine und kann nicht auf Menschenübertragen werden. Zurzeit können die Schweine nicht gegen die Afrikanische Schweinepest geimpft werden. Die Übertragung und Weiterverbreitung geht entweder direkt von Schwein zu Schwein oder indirekt vor allem über Lebensmittel wie Rohwurst oder Schinken von infizierten Schweinen vonstatten.
„Vordringliches Ziel muss jetzt sein, die Seuche in Brandenburg möglichst rasch einzugrenzen sowie zu verhindern, dass die Seuche in weiteren Gebieten Deutschlands auftritt“, heißt es aus dem Landratsamt. Die Kreisbehörde bittet deshalb darum, keine schweinefleischhaltigenLebensmittel in der Natur zu entsorgen. Denn dadurch könnte das Virus die Wildschweinpopulation befallen.
Die Schweinehalter im Kreis sind aufgerufen, die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen strikt einzuhalten. Das Veterinäramt hat die Landwirte dafür in den letzten Jahren geschult. Vertreter von Jägerschaft und Forst, der Landwirtschaft sowie der Kommunen wurden regelmäßig darüber informiert, was vorbeugend oder im Falle eines ASP-Ausbruchs zu tun ist.
Es sei wahrscheinlich, dass die Afrikanische Schweinepest in einer Region zunächst bei Wildschweinen ausbricht. Das Landratsamt bittet die Jäger deshalb, die Überwachung – etwa durch die Einsendung von Blutproben erlegter Wildschweine – aufrechtzuerhalten. Die Kreisbehörde weist die Jäger insbesondere darauf hin, dass jedes tot aufgefundene oder durch einen Unfall getötete Wildschwein mittels Tupfer- oder Blutprobe untersucht und ordnungsgemäß entsorgt werden muss.
Die Jäger sollen außerdem Innereien, Schwarten und sonstige Abfälle, die bei der Erlegung und Verarbeitung entstehen, beseitigen. Dafür hat das Landratsamt einige sogenannte Verwahrstellen im gesamten Kreisgebiet eingerichtet. Die Tierkörperbeseitigungsanstalt holt die Abfälle dort regelmäßig ab. Sie können außerdem direkt bei der Tierkörpersammelstelle in Schwäbisch Hall-Sulzdorf zu den üblichen Geschäftszeiten abgeliefert werden.
Darüber hinaus hat das Landratsamt einen Vorsorgevertrag mit einem privaten Dienstleister. Er soll die Behörde bei einem ASP-Ausbruch in einem Hausschweinebestand im Kreis professionell unterstützen, wenn es an die Umsetzung der dann vorgeschriebenen Tötungs-, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in den Betrieben geht. In Gerabronn hat der Landkreis außerdem ein Logistikzentrum eingerichtet. Dort sind Ausrüstungsgegenstände für die ASP-Bekämpfung wie Schutzkleidung oder Desinfektionsmittel vorrätig.
Info: Näheres rund ums Thema ist auf der Website des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz, mlr.baden-wuerttemberg.de, sowie beim Veterinäramt des Landratsamts unter 0 79 04 / 70 07-32 40 zu erfahren.
Anlaufstellen für Jäger mit Wildabfällen im Landkreis Schwäbisch Hall
Bühlertann Wertstoffhof, Breitwiesenweg 4
Crailsheim Pumpwerk Goldbach, Alte Steige
Fichtenau Kläranlage Unterdeufstetten, an der Landesstraße 1070
Frankenhardt Bauhof Honhardt, Untere Bergstraße 20
Gerabronn Kläranlage, an der Haller Straße/Landesstraße 1037
Kreßberg Bauhof Marktlustenau, Kornmarktstraße 18
Mainhardt Bauhof
Mainhardt, Mönchstraße
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Oberrot Pumpstation Hausen/Rot, Hubäckerweg
Rot am See Kläranlage, Steinäckerstraße
Schrozberg Kläranlage, Im Tal 28
Schwäbisch HallZweckverband Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken, Bucher Straße 37, Sulzdorf
Untermünkheim Pumpwerk Übrigshausen, Im Tobel

