Enttäuscht über einen Brief von Landrat Edgar Wolff zum Genehmigungsverfahren für den Windpark Sümpflesberg ist Eberhard Hottenroth, Ortsvorsteher des Nassachtals und von Diegelsberg. Hottenroth hatte einen Offenen Brief sowohl an den Landrat als auch an die Fraktionen von Grünen und CDU im Landtag geschrieben, doch geantwortet hat nach seiner Aussage nur Landrat Wolff. Doch dessen Antwort stellte ihn nicht zufrieden: „Viel geschrieben, aber wenig Inhalt“, ist sein Fazit.
Hottenroth hatte in seinem Brief, wie schon mehrmals in der Vergangenheit, eine baldige Entscheidung des Landratsamtes angemahnt über das Vorhaben der Ellwanger Firma Uhl Windkraft, zwei 238 Meter hohe Rotoren auf dem Schurwald oberhalb von Baiereck zu bauen. Und diese Entscheidung könne aus seiner Sicht nur lauten: „Keine Windkraft im Schurwald, kein ES-02“.
Der Ortsvorsteher war in seinem Offenen Brief vor allem auf die besondere Topographie im Nassachtal eingegangen, die aus seiner Sicht bisher zu wenig gewürdigt werde: „Der Talboden liegt bei circa 300 Metern, die Hochfläche erreicht rund 450 Meter. Daraus ergibt sich eine Eintiefung von rund 150 Metern, eine Talbreite von ungefähr maximal 500 Metern“, schreibt er. „Die Anlagen oben auf der Höhe erschlagen unsere Bürger förmlich“, erläutert er im Gespräch. Die 550 Einwohner Baierecks seien besonders betroffen, aber nicht nur sie. Der im Planungsrecht vorgesehene „Vorsorgeabstand“ zur Wohnbebauung von 700 Metern wird mit 790 Metern Distanz nach Baiereck zwar überschritten, doch angesichts der Steillage sei aus seiner Sicht der Bau der Anlagen „nie und nimmer zu genehmigen“.
Landrat Edgar Wolff erläutert in seinem Antwortschreiben auf drei Seiten, dass die Fachbehördenanhörung nach wie vor nicht abgeschlossen sei. Das Thema Windkraft auf dem Schurwald beschäftigt die Gemüter schon seit 2016, als Uhl in einem ersten Antrag drei etwas kleinere Rotoren bauen wollte. Seit Ende August 2018 liegt ein neuer Antrag vor, der sich auf zwei Rotoren anderer Bauart bezieht, somit handelt es sich um ein neues Genehmigungsverfahren. Unbestritten handele es sich „um einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft“, schreibt Wolff. Gegenstand des Genehmigungsverfahrens sei deshalb unter anderem die notwendige „Kompensation des Eingriffs durch entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und bezüglich des Landschaftsbildes auch durch einen monetären Ausgleich.“ Die Firma Uhl müsse nachweisen, dass die Eingriffe in die Natur kompensiert werden können. „Sofern dieser Nachweis nicht erbracht werden kann, ist die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens nicht gegeben“, schreibt Wolff.
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung sei bei der Zahl von zwei Anlagen nicht vorgesehen, schreibt er weiter. Die Topographie des Gebiets werde sehr wohl in die Abwägung mit einfließen, ebenso die Argumente der Bürgerinitiative „Pro Schurwald“ und die ablehnenden Stellungnahmen der Städte Ebersbach und Uhingen, versichert er. Die Entscheidung werde getroffen, „sobald alle Stellungnahmen vorliegen und die Vollständigkeit der Antragsunterlagen feststeht“.
Eberhard Hottenroth lässt die Hoffnung nicht sinken: „Ich habe ein gutes Gefühl, dass der Landrat auf das eingeht, was uns wichtig ist und am Ende einen Weg findet, dass die Anlagen nicht gebaut werden.“