Arbeitgeber kämpft um ihn: „Hilfsbereit und hochmotiviert“ – trotzdem soll 19-Jähriger aus Benin abgeschoben werden

Das Team der Zahnarztpraxis Detzel in Allmendingen. Chef Dr. Roland Detzel kämpft darum, dass sein Mitarbeiter Zorkifirou Tchirkpe nicht abgeschoben wird.
Pressebüro Emmenlauer- Der 19-jährige Zorkifirou Tchirkpe aus Benin soll trotz Ausbildungsplatz abgeschoben werden.
- Sein Arbeitgeber, Zahnarzt Dr. Roland Detzel, kämpft gegen die Abschiebung.
- Tchirkpe ist seit drei Jahren in Deutschland und gut integriert.
- BAMF lehnte Asylantrag ab, da keine Verfolgung in Benin vorliegt.
- Detzel hat Widerspruch eingelegt und fordert Bleiberecht für Tchirkpe.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die Zahnarztpraxis Detzel in Allmendingen hat einen männlichen Neuzugang: Zorkifirou Tchirkpe. Praxisinhaber Dr. Roland Detzel erzählt, wie es dazu kam. Der junge Mann habe im Herbst 2024 um ein Schulpraktikum angefragt. „Bisher hatten wir für Praktika immer nur Frauen. Deshalb war ich etwas skeptisch. Und wegen seiner Herkunft. Man weiß ja nicht, wie die Patienten reagieren“, erinnert sich der Zahnarzt. Zorkifirou stammt aus dem westafrikanischen Land Benin.
Tchirkpe war seit dem vergangenen Jahr in einer Wohngruppe für Flüchtlinge in Allmendingen untergebracht. Und er war unermüdlich – er bekam das Praktikum. Kaum war dieses nach einer Woche beendet, habe der inzwischen 19-Jährige wieder vor der Tür gestanden, mit der Bitte, ob er weiter in der Praxis mithelfen dürfe. „So einen Praktikanten hatten wir selten. Er hat sich sofort aktiv in den Praxisablauf eingebracht. Ful, wie er von unserem Team liebevoll genannt wird, ist hilfsbereit, interessiert, hochmotiviert und mit solch einer Freude dabei, das begeistert alle. Auch die Patienten“, blendet Roland Detzel auf das vergangene Dreivierteljahr zurück. Tchirkpe bekam einen Minijob.
„Unsäglich nervenaufreibender“ Behördendschungel
Den notwendigen Weg durch den Behördendschungel über fast vier Monate markiert Zahnarzt Detzel im Nachhinein als „unsäglich nervenaufreibend“. Der junge Mann sei nach nur drei Jahren in Deutschland der deutschen Sprache mächtig, bekomme in der Schule Bestnoten und habe seinen Hauptschulabschluss praktisch in der Tasche. „Er ist eine richtige Bereicherung für unser Team. Für ihn ist die Zahnmedizin ein Traumberuf. Und den wollen wir ihm mit einer Ausbildung zum zahnmedizinischen Fachangestellten in unserer Praxis ermöglichen“, sagt Detzel.
Nicht ganz uneigennützig, wie er anmerkt: Die Zahnmedizin stehe jetzt schon vor der riesigen Herausforderung, überhaupt Fachkräfte zu finden. Das gelte gleichermaßen für Auszubildende. „Jetzt haben wir einen künftigen Auszubildenden, der sich durch Zuverlässigkeit, Lernbereitschaft und vorbildliches Verhalten auszeichnet. Und diesen jungen Mann will man abschieben. Das kann ich nicht nachvollziehen“, kommentiert der Zahnarzt kopfschüttelnd. Genau das habe er auch dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geschrieben, nachdem Tchirkpe am 15. Mai seinen Abschiebebescheid zugestellt bekam.
In dem Schreiben sei Tchirkpe aufgefordert worden, Deutschland innerhalb von 30 Tagen zu verlassen. Sollte er die Ausreisefrist nicht einhalten, werde er abgeschoben. Detzel will das nicht akzeptieren. Er hat einen Brief mit der dringenden Bitte um Überprüfung der drohenden Abschiebung und eines dauerhaften Bleiberechts verfasst: „Zorkifirou lebt seit drei Jahren in Deutschland, hat sich in dieser Zeit nach meinem Kenntnisstand hervorragend integriert und alle ihm gebotenen Chancen zur gesellschaftlichen Teilhabe mit großem Engagement wahrgenommen. Er hat einen Ausbildungsplatz erhalten mit anschließender Arbeitsplatzgarantie, wodurch er sich aktiv in den deutschen Arbeitsmarkt einbringt. Ich habe Zorkifirou als ehrlichen, fleißigen und gesetzestreuen Menschen kennengelernt“, zitiert er im Gespräch mit der SÜDWEST PRESSE daraus.
Es sei nicht nachvollziehbar, warum „gut integrierte, ausbildungswillige und leistungsbereite Menschen wie Zorkifirou Tchirkpe abgeschoben werden sollen“. Dies widerspreche dem Grundsatz des „Spurwechsels“, der gerade jenen Menschen eine Perspektive geben soll, die sich durch Engagement und Integrationswillen auszeichnen. Eine Abschiebung Tchirkpes, so der Zahnarzt in seinem Schreiben weiter, wäre nicht nur menschlich tragisch, sondern auch volkswirtschaftlich unanständig. „Straftäter dürfen bleiben, Fleißige werden abgeschoben“, ärgert er sich.
Nicht als Flüchtling anerkannt
Begründet hat das BAMF die Ablehnung der Asylanerkennung damit, dass Tchirkpe nicht als Flüchtling gelten könne. Das gehe nur, wenn er aufgrund von Rasse, Nationalität, Religion, der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder seiner politischen Überzeugung in seinem Heimatland eine begründete Furcht vor Verfolgung haben müsse. Auch sei ein subsidiärer Schutzstatus nicht zuerkannt worden. Dazu müsste einer Person im Herkunftsland ernsthafter Schaden drohen.
Was Roland Detzel an der Ablehnungsbegründung noch ärgert: „Unser Ful hat so viel in seiner Heimat und auf seinem jahrelangen Fluchtweg durchmachen und ertragen müssen. Und jetzt soll alles umsonst gewesen sein.“ Zorkifirou gehöre längst zum Team, zur Familie. „Und wir brauchen ihn auch dringend als Mitarbeiter“, sagt Detzel.
30
Tage Zeit hat Zorkifirou Tchirkpe das Land zu verlassen, nachdem er seinen Abschiebebescheid am 15. Mai erhalten hat. Noch ist er im Land. Sein Arbeitgeber, der Allmendinger Zahnarzt Dr. Roland Detzel, hat über einen Anwalt Widerspruch eingelegt.
