
Tödlicher Unfall auf der B492: Diese Dienstanweisung bewahrte den Busfahrer wohl vor Schlimmerem
Ein Linienbus war am Dienstag an dem schweren Unfall zwischen Ehingen und Allmendingen beteiligt. Das sagt das Busunternehmen.

Sicherheitsgurte gelten als Lebensretter Nummer eins im Fahrzeug. Busfahrer sind laut Straßenverkehrsverordnung aber nicht zum Anschnallen verpflichtet.
Sven Hoppe/dpa