Polizei Schelklingen: Schmierereien und Roller gestohlen: Täter wurden gefilmt

Die Polizei in Schelklingen sucht nach zwei Tätern, die unter anderem einen Roller entwendet haben sollen (Symbolbild)
Marijan Murat/dpaWegen Sachbeschädigungen und dem Diebstahl eines Rollers ermittelt die Polizei in Schelklingen. In der Nacht von 29. auf den 30. Mai (Fronleichnam) haben Unbekannte im Schlehenweg, der Blaubeurer Straße und in der Wiesentalstraße in Schelklingen Graffiti hinterlassen. In der Zeit von 23 Uhr bis 9.15 Uhr sprühten sie auf mehrere Verteilerkästen, zwei Verkehrszeichen, eine Laterne und ein Werbeplakat Graffiti mit schwarzer Sprühfarbe. Auch einen Briefkasten der Post, zwei Garagenwände und einen Lastwagen auf einem Firmengelände verunstalteten die Unbekannten. Es handelte sich laut Polizei zum Teil um Schriftzüge, aber auch um Zeichen und Symbole. An einem der Tatorte konnten die Beamten bei der Spurensicherung Deckel von Spraydosen auffinden. Die Schadenshöhe ist noch unklar.
Lenkradschloss des Rollers geknackt
In derselben Nacht wurde zudem gegen 1.30 Uhr im Schlehenweg ein silberfarbener Roller entwendet. Das Kleinkraftrad war nach Angaben der Polizei mit dem Lenkradschloss gesichert. Die Unbekannten knackten die Sicherung und schoben den Roller davon. Der Roller konnte aber am 30. Mai in unmittelbarer Nähe des ursprünglichen Abstellortes wieder aufgefunden werden. Der Schaden an dem Roller wird auf rund 300 Euro geschätzt. Wie die Polizei berichtet, wurden die Unbekannten bei der Tat gefilmt. Es handeln sich wohl um zwei maskierte Männer, die sich an dem Roller zu schaffen machten.
Die Ansprüche gegenüber den Tätern gelten 30 Jahre lang
Die Polizei hat in allen Fällen die Ermittlungen aufgenommen und prüft Tatzusammenhänge. Wer sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten, sich beim Polizeiposten Schelklingen unter Telefon (07394) 933880 zu melden.
Illegale Graffiti sind für die Verursacher teuer, schreibt die Polizei. Der oder die Sprayer machen sich nicht nur strafbar, sondern verantworten schnell einen Schaden von Tausenden von Euro. Wer mit 16 Jahren beim illegalen Sprayen erwischt werde, laufe Gefahr, bis zu seinem 46. Lebensjahr dafür zur Kasse gebeten zu werden. Denn die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten gegenüber dem Täter gelten 30 Jahre lang.
