OB-Wahl in Ehingen: Wie viel Zeit noch für die Briefwahl bleibt

Kreuzchen per Brief: Wem diese Möglichkeit lieber ist für die anstehende OB-Wahl in Ehingen, sollte die Fristen im Auge behalten.
Sebastian Gollnow/dpa- OB-Wahl in Ehingen: Viele beantragen Briefwahl, rund 3420 Unterlagen sind angefordert.
- Reguläre Frist endet an diesem Freitag, 9. Oktober 2026, um 15 Uhr.
- Empfehlung der Stadt – kurzfristig persönlich im Rathaus beantragen und direkt vor Ort wählen.
- Postversand lohnt sich nun kaum, da für Hin- und Rückversand die Zeit fehlt.
- Ausnahmefälle: bei plötzlicher Erkrankung Antrag bis Sonntag, 11. Oktober, 15 Uhr per Mail oder Telefon.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Viele Ehingerinnen und Ehinger haben es schon fristgerecht erledigt mit der Briefwahl: Rund 3420 Briefwahlunterlagen, so heißt es aus dem Rathaus, sind bisher bei der Stadt Ehingen für die Oberbürgermeisterwahl am 11. Oktober 2026 beantragt worden. Was das nun für die spätere Wahlbeteiligung heißt – eine konkrete Aussage, sagt Teresa Bucher von der Stadtverwaltung, ließe sich daraus nicht ableiten.
Grundsätzlich könne jede wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist, einen Wahlschein und damit Briefwahlunterlagen beantragen. Für die Beantragung am Briefwahlschalter der Stadt müsse man nach Möglichkeit die Wahlbenachrichtigung mitbringen. Ein Faktor, den potenzielle Briefwählerinnen und -wähler mitbedenken sollten: Viel Zeit bleibt nicht mehr. Wie die Stadt mitteilt, endet die reguläre Frist für die Beantragung an diesem Freitag, 9. Oktober 2026, um 15 Uhr. Das könnte knapp werden – weshalb die Stadt empfiehlt, die Briefwahlunterlagen bei einer kurzfristigen Beantragung persönlich im Briefwahlschalter zu beantragen. Außerdem solle man die Briefwahl möglichst direkt vor Ort im Rathaus (Marktplatz 1, Eingang Lindenstraße, EG) durchführen. Denn die Unterlagen per Post zu versenden – das sei dann nicht mehr sinnvoll, schließlich bleibe für Hin- und Rückversand nicht mehr genügend Zeit.
Bitte glaubhaft sein
Und im Fall des Falles, wenn man etwa krank wird am Wahlsonntag? Für besondere Ausnahmefälle, so informiert man beim Rathaus weiter, gelten darüber hinaus folgende Fristen: Erkrankt eine wahlberechtigte Person am Wahltag plötzlich und kann deshalb nicht persönlich im Wahllokal wählen, können Briefwahlunterlagen noch bis Sonntag, 11. Oktober, 15 Uhr beantragt werden, und zwar per Mail (briefwahl@ehingen.de) oder telefonisch beim Wahlamt unter 07391 503 181.
Auch immer möglich: Man hat Briefwahlunterlagen beantragt, nur angekommen sind sie nicht. Wem das passiert ist, der soll sich bis spätestens Samstag 10. Oktober 12 Uhr beim Bürgerbüro melden. Und dort dann „glaubhaft versichern“, die Unterlagen nicht erhalten zu haben.
