SWP+SWP+Neue Vorschrift in Schelklingen
: Warum Böllern an Silvester in der Altstadt verboten ist

In der Schelklinger Innenstadt darf zum Jahreswechsel kein Feuerwerk mehr angezündet werden. Es hatte einen brisanten Vorfall gegeben.
Von
Bernhard Raidt
Schelklingen
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Altstadt von Schelklingen. Die Bürger sorgen sich um die Besetzung des Polizeipostens.

Altstadt von Schelklingen. Böllern ist dort jetzt zum Jahreswechsel untersagt.

Bernhard Raidt