
Neue Vorschrift in Schelklingen: Warum Böllern an Silvester in der Altstadt verboten ist
In der Schelklinger Innenstadt darf zum Jahreswechsel kein Feuerwerk mehr angezündet werden. Es hatte einen brisanten Vorfall gegeben.

Altstadt von Schelklingen. Böllern ist dort jetzt zum Jahreswechsel untersagt.
Bernhard Raidt