SWP+SWP+Ganztagsbetreuung in der Grundschule
: „Frustfaktor für Eltern und Kommunen“: Bürgermeister findet deutliche Worte

Nach dem Willen des Bundes sollen Eltern von Erstklässlern ab dem Schuljahr 2026/27 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule haben. Es mangelt aber an Fachkräften für die Betreuung.
Von
Amrei Oellermann
Oberstadion
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Überschrift: ARCHIV - 09.06.2020, Nordrhein-Westfalen, Meerbusch: Schülerinnen und Schüler einer Grundschule sitzen mit Abstand in ihrem Klassenraum. Der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter setzt allein in NRW nach Angaben des Schulministeriums mehr als eine halbe Million Plätze voraus.  (zu dpa: «Finanzminister: NRW benötigt 580 000 Plätze im offenen Ganztag») Foto: Marcel Kusch/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Vom Schuljahr 2026/27 an, so die derzeitigen Pläne, sollen Eltern von Grundschulkindern einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben.

Marcel Kusch/dpa