
Ganztagsbetreuung in der Grundschule: „Frustfaktor für Eltern und Kommunen“: Bürgermeister findet deutliche Worte
Nach dem Willen des Bundes sollen Eltern von Erstklässlern ab dem Schuljahr 2026/27 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule haben. Es mangelt aber an Fachkräften für die Betreuung.

Vom Schuljahr 2026/27 an, so die derzeitigen Pläne, sollen Eltern von Grundschulkindern einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben.
Marcel Kusch/dpa