Windpark am Burgberg
: Bau von Windrädern: Justiz stützt die Haltung des Landratsamts Schwäbisch Hall

Der Verwaltungs­gerichtshof hat die Position des Landratsamts zum Windpark Burgberg bestätigt.
Von
swp
Crailsheim
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Im Burgbergwald sollen Windräder gebaut werden. Jetzt hat das Gericht dem Landratsamt den Rücken gestärkt.

Luca Schmidt

Wie das Landratsamt gestern mitteilte, hat der Verwaltungsgerichtshof Baden–Württemberg im Beschwerdeverfahren „Windpark Burgberg“ den Sofortvollzug der Genehmigung für rechtens erklärt.

Der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern hatte die sofortige Vollziehung der imissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Landratsamtes Schwäbisch Hall zum Windpark Burgberg angegriffen. Nachdem bereits das Verwaltungsgericht Stuttgart den Antrag auf Aufhebung des Sofortvollzuges des „WindparksBurgberg„ in Crailsheim abgelehnt hatte, hat nun auch der Verwaltungsgerichtshof Baden–Württemberg in Mannheim diese Entscheidung bestätigt.

Erstmals war in diesem Verfahren die vom Verwaltungsgerichtshof in der neuesten Rechtsprechung geforderte notwendige Verbindung der Waldumwandlungsgenehmigung mit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ein wichtiger Streitgegenstand, also die sogenannte Konzentrationswirkung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.

Rechtsmeinung bestätigt

Das Gericht hat das Vorbringen des Rechtsanwaltes der Klägerin in diesem Punkt als verspätet angesehen. Weiterhin wurde aber auch die Rechtsmeinung des Landratsamtes bestätigt, dass bei der Genehmigung des Windparks Burgberg die rechtliche Zusammenfassung von Waldumwandlungsgenehmigung und immissionsschutzrechtlicher Genehmigung auch im Widerspruchsverfahren — wie es das Landratsamt verfügt hatte – nachgeholt werden konnte.

„Mit dieser wichtigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind alle Vorwürfe, die besonders im politischen Raum gegen die rechtliche Qualität des Genehmigungsverfahrens durch das Landratsamt vorgebracht wurden, in sich zusammengebrochen“, schreibt das Landratsamt abschließend.